Dem allgemeinen Zivilrecht kann niemand entgehen, er muss ihm auch nicht
entgehen. Jeder tut fast täglich etwas, das juristisch diesem
Rechtsgebiet zuzuordnen ist. Der Kauf eines Autos oder einer Wohnung,
Abschluss eines Mietvertrages, die Eröffnung eines Kontos bei der Bank
oder die Aufnahme eines Kredites, die Beauftragung eines Handwerkers –
all dieses beurteilt sich nach allgemeinen zivilrechtlichen
Vorschriften. In vielen Fällen gibt es hier keine Probleme. Immer wieder
aber werden Verträge, die anfangs problemlos erschienen, Gegenstand von
Auseinandersetzungen. Der Mieter rügt Mängel der Wohnung, der Vermieter
erhält seine Miete nicht, das Darlehen kann nicht zurückgezahlt werden,
die gekaufte Wohnung hat Mängel. Gibt es hier Streit, ist regelmäßig
juristische Hilfe nötig, die ich gerne biete.
Aber auch ohne den Abschuss eines
Vertrages stellen sich für jedermann immer wieder zivilrechtliche
Fragen. Man erleidet z.B. einen Schaden und fragt sich, wer diesen
erstatten muss. Oder man verursacht einen Schaden und sieht sich nun
einer Inanspruchnahme zugesetzt.